ZIM-Förderung
- Was ist die ZIM-Förderung?
- Was ist das Ziel der ZIM-Förderung?
- Wie profitieren mittelständische Unternehmen von der ZIM-Förderung?
- Wer, wie und was wird bei der ZIM-Förderung gefördert?
- Voraussetzungen für die ZIM-Förderung
- Zuwendungsfähige Kosten und Fördersätze der ZIM-Förderung
- Wie wird der ZIM-Antrag gestellt?
- ZIM-Förderung erfolgreich beantragen
Was ist die ZIM-Förderung?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das wichtigste staatliche Förderprogramm zur Innovationsförderung von mittelständischen Unternehmen, inklusive Handwerk und freien Berufen. Gefördert werden marktorientierte, technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen. Die Förderung erfolgt über einen „verlorenen“ Zuschuss, das heißt der Zuschuss kann nicht zurückgezahlt werden. Das Innovationsprogramm ZIM-Förderung ermöglicht es Unternehmen, FuE-Projekte allein, mit Kooperationspartnern oder im Netzwerk mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchzuführen.
Was ist das Ziel der ZIM-Förderung?
Mit dem Innovationsprogramm ZIM-Förderung fördert der Staat die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit dieser Förderung für den Mittelstand ist das übergeordnete Ziel verbunden, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands und die Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Deshalb werden neben der Unterstützung einzelner Projekte auch Kooperationen zwischen mehreren innovativen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert. Im Fokus steht die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft, national und international, für einen direkten Wissenstransfer. Im Ergebnis sollen technologische Erkenntnisse zügig in marktreife Produkte und Verfahren umgesetzt werden. Mit diesem Ziel unterstützt das ZIM-Förderprogramm zudem den Aufbau neuer Innovationsnetzwerke.
Wie profitieren mittelständische Unternehmen von der ZIM-Förderung?
Der unternehmerische Mittelstand profitiert bei der ZIM-Förderung von verschiedenen Vorteilen:
- Liquidität: Das Innovationsprogramm unterstützt die Liquidität von Unternehmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
- Kostenreduktion: Die Zuschüsse decken zwischen 50 bis 120 Prozent des Arbeitnehmerbruttogehalts für bewilligte Projekte ab.
- Reduzierung des Risikos: Durch die Reduzierung der finanziellen Belastungen wird das Risiko für Unternehmen bei der Entwicklung neuer, innovativer Technologien reduziert.
- Wettbewerbsvorteil und Marktführerschaft: Die Unterstützung ermöglicht es Unternehmen, sich durch eigene Innovationen und FuE-Projekte vom Wettbewerb abzuheben und ihre Marktposition zu stärken. Unternehmen profitieren außerdem von sinkenden Produktionskosten und höheren Umsätzen.
- Vernetzung und Wissenstransfer: Das Programm fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Unternehmen bzw. Unternehmen und Forschungseinrichtungen, wodurch vermehrt innovative Produkte und Verfahren entstehen.
Wer, wie und was wird bei der ZIM-Förderung gefördert?
Das Innovationsprogramm ZIM-Förderung für den unternehmerischen Mittelstand ist branchenoffen. Gefördert werden:
- Industrieunternehmen
- Handwerksbetriebe und freie Berufe
- Dienstleistungsunternehmen
- Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen
Wie wird gefördert?
- Die ZIM-Förderung ist eine Projektförderung für FuE-Projekte.
- Eine Förderung ist grundsätzlich in allen Technologiefeldern möglich.
- Die Förderung erfolgt in Form von „verlorenen“ Zuschüssen – das heißt dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.
- Unternehmen können für mehrere ZIM-Projekte eine Förderung erhalten. Nach einer Projektbewilligung können Unternehmen aber erst nach 24 Monaten eine weitere Bewilligung erhalten.
Was wir gefördert?
Das ZIM-Förderprogramm unterstützt mittelständische Unternehmen in verschiedenen Projektformen:
- ZIM-Einzelprojekte: Unternehmen erhalten eine Förderung für FuE-Einzelprojekte, die ohne Forschungspartner realisiert werden.
- ZIM-Kooperationsprojekte: Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern. Beteiligt sein müssen mindestens zwei Unternehmen oder mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung.
- ZIM-Innovationsnetzwerk: Gefördert werden Innovationsnetzwerke mit mindestens sechs KMUs mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Dabei werden die externen Netzwerk-Managementleistungen unterstützt.
- ZIM-International fördert internationale Innovationsnetzwerke. Bei internationalen Netzwerken müssen mindestens vier deutsche Unternehmen sowie mindestens zwei ausländische Unternehmen und eine ausländische Einrichtung, die Partner der deutschen Managementeinrichtung ist, beteiligt sein.
- ZIM-Durchführbarkeitsstudie: Bezuschusst werden zum Beispiel Vorstudien zu Technologien oder Marktanalysen als Vorbereitung für FuE-Projekte, die durch ZIM förderbar sind. Diese Förderung ist vor allem ausgerichtet auf junge Unternehmen (nicht älter als 10 Jahre) und Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) sowie Erstbewilligungsempfänger von ZIM-Projekten.
- ZIM-Markteinführung unterstützt die Vermarktung bzw. Markteinführung von Innovationen. Dazu zählen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verwertung von FuE-Ergebnissen, zum Beispiel Innovationsberatung, innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.
Voraussetzungen für die ZIM-Förderung
Für das ZIM-Förderprogramm sind folgende Unternehmen antragsberechtigt:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU entsprechend der Definition der EU)
- Mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro
- Mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern in Kooperation mit mindestens einem KMU
Das den Antrag stellende Unternehmen muss seine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Ausschlaggebende Kriterien für eine Förderung sind der Grad der technologischen Innovation und die Marktchancen des Forschungs- und Entwicklungsprojekts.
Zuwendungsfähige Kosten und Fördersätze
Die Höhe der Förderung für ein ZIM-Projekt hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Projektumfang, dem Unternehmen (Größe und Standort) und von der Projektform.
Die Fördersumme wird aus den zuwendungsfähigen Projektkosten und den Fördersätzen (abhängig von Unternehmen und Projektform) ermittelt.
Fördersätze und max. ansetzbare zuwendungsfähige Kosten nach Projektformen:
ZIM-Einzelprojekte
- Fördersatz: 25 bis 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- zuwendungsfähige Kosten: max. 550.000 Euro je Projekt
ZIM-Kooperationsprojekte
- Fördersatz: 30 bis 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; bei Projekten mit ausländischen Partnern 40 bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- zuwendungsfähige Kosten: max. 450.000 Euro pro Unternehmen. Bei Forschungseinrichtungen max. 220.000 Euro je Projekt
- zuwendungsfähige Kosten für das gesamte Kooperationsprojekt: max. 2,3 Mio. Euro
Jeder Projektpartner stellt einen separaten Antrag. Die Bewilligung erfolgt für das Gesamtprojekt.
ZIM-Innovationsnetzwerk
- Gefördert werden die Leistungen des externen Netzwerkmanagements.
- zuwendungsfähige Kosten: max. 420.000 Euro je Projekt
- zuwendungsfähige Kosten bei internationalen Netzwerken: max. 520.000 Euro
Das Netzwerkmanagement stellt den Förderantrag für die Partner.
ZIM-Durchführbarkeitsstudie
- Fördersatz: 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- zuwendungsfähige Kosten: max. 100.000 Euro bei Unternehmen, max. 200.000 Euro bei Kooperationsprojekten
ZIM-Markteinführung
- Fördersatz: 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Projektkosten für an externe Dritte vergebene Leistungen
- zuwendungsfähige Kosten: max. 60.000 Euro
Folgende Kosten sind zuwendungsfähig
- Personalkosten: bei Unternehmen pauschal bis zu 100 Prozent der Personalkosten, bei Forschungseinrichtungen pauschal bis zu 85 Prozent der Personalkosten
- Kosten für Aufträgen an Dritte: maximal 25 Prozent der Personalkosten, bei Innovationsnetzwerken maximal 25 Prozent der Gesamtkosten
- weitere projektbezogene Kosten: maximal 100 Prozent der Personalkosten
Wie wird der ZIM-Antrag gestellt?
Anträge für Zuschüsse aus dem ZIM-Förderprogramm werden von Projektträgern im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abgewickelt. Die Projektträger prüfen die Anträge und bewilligen die Förderung bzw. lehnen diese ab.
- Projektträger für Einzelprojekte: EURONORM GmbH
- Projektträger Kooperationsprojekte: AiF Projekt GmbH
- Projektträger für nationale und internationale Innovationsnetzwerke sowie Kooperationsprojekt aus Netzwerken: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
ZIM-Skizze
Vor dem offiziellen Antrag kann eine ZIM-Skizze eingereicht werden. Mithilfe der ZIM-Skizze entscheiden die Projektträger über die Förderwürdigkeit des Projekts.
Das ZIM-Antragsverfahren
Für ZIM-Anträge müssen die amtlichen Antragsvordrucke oder die vorgegebenen elektronischen Formulare verwendet werden. Die Formulare werden über das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers eingereicht. Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Projektform (Link zum ZIM-Formularcenter). Für die jeweiligen Projektformen sind zudem verschiedene Anlagen einzureichen.
Bestandteile des ZIM-Antrags:
- Antragsformulare und Anlagen
- Darstellung des Projektinhalts
- Darstellung des Eigenanteils
- Markteinführungskonzept
- Bei Kooperationsprojekten: Angaben zu den Kooperationspartnern und zum Kooperationsvertrag
Antragsfristen für den ZIM-Antrag:
- Unternehmen müssen ihren Förderantrag vor dem Projektbeginn stellen. Der Antrag kann jederzeit beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Bei Kooperationsprojekten müssen die ZIM-Anträge der beteiligten Partner gemeinsam eingereicht werden.
- Die Bearbeitung eines Antrags durch den Projektträger dauert in der Regel rund drei Monate.
- Die ZIM-Richtlinie hat insgesamt eine Gültigkeit von fünf Jahren und gilt aktuell noch bis zum 31.12.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge gestellt werden.
ZIM-Förderung erfolgreich beantragen
Die Antragstellung für ZIM-Projekte ist komplex und erfordert ein umfassendes Know-how. Zudem ist der Erfolg eines ZIM-Antrags abhängig von einer durchdachten Innovationsidee und einer geeigneten Projektstruktur.
Bei der Steinbeis Innovation & Management GmbH (SIM) setzen wir auf eine ganzheitliche Innovationsberatung für mittelständische Unternehmen, von der Idee bis hin zur Vermarktung. Ein wichtiger Baustein ist unsere umfassende Fördermittelberatung zur Finanzierung von FuE-Projekten. Als Spezialisten für die ZIM-Beratung bieten wir Ihnen Full-Service rund um die ZIM-Förderung, von der Projekt-Prüfung und -Optimierung über die Antragstellung bis hin zur Nachbereitung. So erhalten Sie mit einem minimalen eigenen Aufwand die bestmögliche Finanzierung für Ihr FuE-Projekt.
Unsere ZIM-Beratung vor der Antragstellung:
- Wir beraten Sie, welche Anforderungen Ihr FuE-Projekt für eine ZIM-Förderung erfüllen muss, und unterstützen Sie gerne bei der Optimierung.
- Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen bzw. die beteiligten Unternehmen antragsberechtigt sind.
- Wir prüfen, ob Ihr FuE-Projekt für eine ZIM-Förderung geeignet bzw. ob der Innovationsgrad ausreichend ist.
- Wir analysieren, ob Ihr Projekt für eine Kooperation mit anderen Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen in Frage kommt. Falls ein Kooperationsprojekt für Sie geeignet ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach passenden Kooperationspartnern, ob KMUs, mittelständische Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.
- Wir analysieren die zuwendungsfähigen Kosten und ermitteln, wie Sie die maximale ZIM-Förderung erhalten.
- Wir prüfen, ob Ihr Projekt neben der ZIM-Förderung eventuell für weitere Technologie-Fördermittel geeignet ist.
Unsere ZIM-Beratung bei der Antragstellung und bei der Nachbereitung:
- Wir erarbeiten für Sie den vollständigen ZIM-Antrag mit allen Bestandteilen bis zum Bewilligungsbescheid.
- Nach der Bewilligung übernehmen wir das Abrufen der Fördergelder und das Reporting (Zwischen- und Abschlussberichte).